Die Stoffe und Gegenstnde der Klasse 1 sind in gedeckte Wagen oder geschlossene Container zu verladen. Gegenstnde, die wegen ihrer Abmessungen oder ihrer Masse nicht in gedeckte Wagen oder geschlossene Container verladen werden knnen, drfen auch in offenen Wagen oder Containern befrdert werden. Sie mssen mit Wagendecken abgedeckt werden. Fr die Befrderung von Stoffen und Gegenstnden der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6, auch wenn diese in Grocontainern verladen sind, mssen Gterwagen mit ordnungsgemen Funkenschutzblechen verwendet werden. Bei Wagen mit einem brennbaren Boden drfen die Funkenschutzbleche nicht unmittelbar am Wagenboden angebracht sein.

Militrische Sendungen mit Stoffen und Gegenstnden der Klasse 1, die zur Ausrstung oder Struktur militrischen Materials gehren, drfen unter den folgenden Bedingungen auch auf offene Wagen verladen werden:

- die Sendungen mssen von oder im Auftrag der zustndigen militrischen Behrde begleitet werden;
- die Zndeinrichtungen, die nicht mindestens zwei wirksame Sicherheitsvorrichtungen enthalten, mssen entfernt sein, es sei denn, die Stoffe und Gegenstnde sind in abgeschlossenen Militrfahrzeugen untergebracht.